·Home   ·Gründung   ·Arbeitsgruppen   ·Forderungen   ·Sondermüll   ·Presse   ·Kontakt   ·Gästebuch

Aktuelles zur
Flurneuordnung
finden Sie hier
Flurneuordnung.

Nutzen Sie bitte
das Gästebuch
um Ihre Meinung
zu aüßern.
Die Forderungen der Bürgerinitiative

1. Keine Müllverbrennung in Poppendorf

Die Bürgerinitiative und die umliegenden Gemeinden fordern das Verbot von negativen Eingriffen in unsere Natur und Landschaft. Zu berücksichtigen sind die Naturschutzgebiete in unserer unmittelbaren Umgebung. Dazu gehören:

•  Naturschutzgebiet Broderstorfer Bruch in 18184 Broderstorf. Der Broderstorfer Bruch ist ein Verlandungsmoor mit größeren zusammenhängenden Erlenbrüchen und kleineren Seggenriedflächen. Im Bach, der das Gebiet durchfließt, hat sich u.a. eine artenreiche Libellenfauna angesiedelt. Besonders erwähnenswert ist das seltene Vorkommen des Neuntöters.

•  Naturschutzgebiet in Graal Müritz . Dieses zieht sich bis nach Ribnitz Damgarten. Das typische Hochmoor wurde im letzten Jahrhundert großflächig ausgetorft. Aufgrund günstiger hydrologischer Verhältnisse sind heute zwischenmoorartige Regenerationsstadien, wie das Regenmoor vorherrschend. Neben Moorgehölzen sind Torfmoos-Wollgras-Gesellschaften und Torfmoos-Bultgesellschaften mit Zwergsträuchern stark verbreitet.

•  Rhododendronpark in Graal Müritz . Diese Pflanzen sind besonders anfällig für Luftveränderungen und benötigen eine intensive Bewässerung.

•  Das Naturschutzgebiet in 18184 Kösterbeck . Der dortige Bachlauf hat noch einen ursprünglichen Charakter. Es ist ein intaktes Fließgewässer mit hoher interregionaler Bedeutung.

•  Das Naturschutzgebiet Schnatermann

•  Das Naturschutzgebiet Radelsee

•  Das Naturschutzgebiet Gramstorfer Berge

•  Das Naturschutzgebiet Maibachtal

•  Das Naturschutzgebiet Weidbach, Fahrenholzer Holz

•  Das Naturschutzgebiet Billenhäger Forst . Das Forstgebiet ist 2400 ha groß. Dieses Naturschutzgebiet ist ein typischer Wirtschaftswald und das zweitgrößte zusammenhängende Waldgebiet im Raum Rostock. Das Gebiet besitzt zahlreiche Wiesen und Feuchtflächen und größere Orchideenbestände. Neben mehreren naturnahen Restbestockungen eines Eichen-Buchen und Eichen-Hainbuchenwaldes gibt es auch einen größeren Bestand an Esskastanien.

Wir fordern die Einhaltung sämtlicher Richtlinien. Unter anderem gehören dazu:

•  Richtlinie 79/409/EWG der Vogelschutz Richtlinie) - nicht zuletzt da wir Vogeleinzugsgebiet sind. Auch die besonders in Klein Kussewitz und Groß Kussewitz lebenden, selten gewordenen Fledermäuse sind zu berücksichtigen.

•  Und die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

•  FFH - Richtlinie. Sie ist eine Naturschutz-Ri 139.30.29.3 chtlinie der Europäischen Union. Ziel ist es, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europäische Vernetzung der Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient hierbei der Wiederherstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen, sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Mecklenburg Vorpommern gehört zu solchen Schutzgebieten. Siehe BNatSchG und den oben genannten Richtlinien. Daher fordern wir eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1,2 BNatSchG. Hiernach gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.

Darüber hinaus müssen zum Bau einer derartigen Giftmüllverbrennungsanlage, weitere Vorkehrungen getroffen werden. Dazu zählen u.a.:

•  Labore für kontinuierliche Prüfungen und Bestimmungen

•  Entladestationen und Zwischenlager für angelieferte Stoffe (wenn vorhanden müssen diese um und ausgebaut werden)

•  chemische und physikalische Behandlungsanlagen

•  die eigentlichen Hochtemperaturverbrennungsanlagen

•  Zwischenlagerstätten für die behandelten Stoffe

•  Forder- und Befüllungsanlagen

Wir lehnen die geplante Giftmüllverbrennungsanlage entschieden ab, da sie unsere Umwelt gravierend belasten würde. Reststoffe wie z.B. hochgiftige metallurgische Rückstände, Asche und Staube, cyanid- und arsenhaltige Salze sowie Katalysatoren aller Art und diverse Destillationsrückstände wollen wir nicht!!!

2. Vermeidung von Sondermüll
(Ausführungen folgen)

3. Entsorgung des Sondermülls dort, wo er anfällt

Als Erstes ein Zitat zum Thema Sondermüllentsorgung in Mecklenburg Vorpommern zu finden unter: www.lung.mv-regierung.de

Hier wird ausgeführt: “Die Kapazitäten der Anlagen übersteigen, abgesehen von spezifischen Einzelfällen, das in Frage kommende Abfallaufkommen in Mecklenburg Vorpommern. Für die Entsorgung von Sonderabfällen, die der Verbrennung bzw. einer Untertagedeponie zuzuführen sind, existieren bedingt durch das geringe Mengenaufkommen keine eigenen Entsorgungsanlagen.” Dies lässt die Frage zu: Warum gleich zwei Anlagen (auf dem Yara Gelände in Poppendorf und im Überseehafen), wenn doch nicht genügend Sondermüll in Mecklenburg Vorpommern produziert wird? Doberan prognostizierte für das Jahr 2006 ein Sondermüllaufkommen von ca. 21.000 t. Warum möchte die Firma Blum 39.000 Tonnen Giftmüll jährlich entsorgen? Und von woher bezieht der Überseehafen seinen Giftmüll?

Vielleicht gibt eine Antwort darauf das Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock.

Demnach wurden schon im Jahr 2000, 22.280 t Abfälle registriert. Davon waren 3.343 t (entspricht 15%) besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Die Hauptmengen kamen aus den Niederlanden, Italien und Ungarn. Importiert wurden insbesondere:

•  Geflügelkot

•  Asbestabfälle

•  Schredderleichtfraktion

•  geschredderte Behälter mit schädlichen Verunreinigungen aller Art

Die Bürgerinitiative ist der Meinung, dass die Firmen, die Sondermüll produzieren, dafür zu sorgen haben, diesen auch wieder zu entsorgen. Die Verantwortlichen Industriezweige, die bis heute auf dem Rücken von Mensch und Natur, gefährlichen Sondermüll produzieren und Firmen die durch das Aufkaufen von großen Mengen Sondermüll, Industriestandorte auf Kosten der dort arbeitenden und lebenden Menschen sichern und ausbauen wollen, handeln verantwortungslos und kurzsichtig. Maßnahmen der Abfallvermeidung und Rückgewinnung werden bei der beantragten Verbrennung im großtechnischen Maßstab bedeutungslos. Es wurde ein neuer Markt in Mecklenburg Vorpommern geschaffen, der unserem Land erheblichen Schaden zufügt. Das Vermeidungsgebot bleibt vollends auf der Strecke!
©Bürgerinitiative Poppendorf 2006