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Aktuelles zur
Flurneuordnung
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Flurneuordnung.

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Um Mitglied der Bürgerinitiative zu werden ist es ausreichend, den Mitgliederbeitrag auf eines der folgenden Konten zu überweisen. Wie am 19.10.2006 bei der Gründungsversammlung abgestimmt, beläuft sich der Jahresmitgliederbeitrag auf 12,- €.

Diesen Beitrag oder Spenden bis 49,- € überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Ostseesparkasse Rostck
Kontoinhaber: BUND Ortsgruppe Poppendorf
Bankleitzahl: 130 500 00
Kontonummer: 200 060 821

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihren Namen, Vornamen und den Ort in dem Sie wohnen und BiPoppendorf an.

Für Beiträge und Spenden unter 50,- € wird keine Spendenbescheinigung erstellt.
Spenden über 50,- € überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Sparkasse Schwerin:
Kontoinhaber: BUND
Bankleitzahl: 140 514 62
Kontonummer: 37 003 337

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihren Namen, Vornamen und den Ort in dem Sie wohnen und BiPoppendorf an.

Für alle Beiträge und Spenden über 50,- € bekommen Sie am Jahresende eine Spendenbescheinigung dierekt vom BUND.

Was passiert mit dem von Ihnen gespendeten Geld, liebe Mitstreiter?!

Wir versichern Ihnen hiermit, dass alles was Sie dem BUND/ Giftmüllverbrennung Poppendorf überweisen, auch in dieses Projekt gegen den Bau einer solchen Giftmüllverbrennungsanlage investiert wird.
Unter anderem werden Ihre Gelder genutzt für:

1. Finanzierung Öffentlichkeitsarbeit - dazu zählen u.a.:

• das Anfertigen und Drucken von Plakaten, Flyern, Flugblättern, Kurzinfos etc.
• das Anschaffen von Papier und Materialien aller Art
• der Druck selbst
• Internet Seite
• Fotos etc. ...
2. fachliche, wissenschaftliche Unterstützung

• für Aufwandsentschädigungen diverser Fachberater für Müllverbrennung, Giftmüllentsorgung……
• Finanzierung von Gegengutachten, die zum Teil schon dem STAUN-staatliches Amt für Umwelt und Natur, vorliegen. Diese Gutachten wurden von Wissenschaftlern oder Fachleuten erstellt und können veröffentlicht werden.
• Fahrkosten für Referenten, die sich die Mühe machen, uns an ihrem Wissen teilhaben zu lassen.

3. Finanzierung des Rechtsbeistandes und der Rechtsberatung

• wobei noch nicht abzusehen ist, wie lange und in welchem Umfang Rechtsbeistand erforderlich ist

Alle Mitglieder, die in den Arbeitsgruppen tätig sind, arbeiten gemeinnützig und unendgeldlich - dies versteht sich von selbst. Gleichzeitig möchten wir uns herzlich bedanken für Ihre Spende und würden uns über weitere Unterstützung freuen!
©Bürgerinitiative Poppendorf 2006